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Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Formulare zum Download bereit. Selbstverständlich stellen wir Formulare jederzeit in unserer Kanzlei zur Verfügung oder senden diese per Post zu.
In einem Mandatsverhältnis benötigt der Anwalt eine Vollmacht um nachzuweisen, dass er in Ihrem Namen tätig sein darf und auch in Ihrem Namen Erklärungen abgeben darf. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um sich gegenüber Behörden, Versicherungen oder sonstigen Dritten zu legitimieren.
Wollen Sie eine Strafprozessvollmacht im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erteilen, so laden Sie bitte diese Strafprozessvollmacht herunter.
Für alle übrigen Mandate verwenden Sie bitte diese Vollmacht.
Bitte beachten Sie insbesondere bei Eil- und Fristsachen, dass ein Mandat erst dann zustande kommt, wenn die Mandatsübernahme durch die Rechtsanwälte Klauke Leonhardt & Zähler bestätigt wurde.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an! Sie können auch schnell und unkompliziert einen Termin vereinbaren.
Telefon 02 02 – 55 60 44 (Montag bis Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr und Freitag 8.00 – 16.00 Uhr).

