Klauke Leonhardt und Zähler Rechtsanwälte

Familie & Erbe

Familien & Erbe

Was muss ich bei Trennung und Scheidung beachten? Wie errechnet man Kindes- und Ehegattenunterhalt? Bei ehelichen Schwierigkeiten ist es wichtig, frühzeitig kompetenten Rat eines Fachanwaltes für Familienrecht einzuholen.

Die Kanzlei Klauke Leonhardt & Zähler verfügt mit Herrn Rechtsanwalt Manfred Leonhardt über einen Fachanwalt für Familienrecht, der seit vielen Jahren auf diesem Gebiet erfolgreich tätig ist.

Schon wenn sich eine Trennung abzeichnet, sind wichtige Fragen zu Wohnung, Kindern, Hausrat und Vermögen zu klären. Insbesondere Fragen zum Unterhalt von Ehegatten und Kindern sind zu regeln, damit jeder weiß, was ihm zum Leben zur Verfügung steht. Geregelt werden muss die Frage, bei wem die Kinder bleiben und wie ein Besuchsrecht geregelt wird.

Zum 01.01.2008 hat sich das Unterhaltsrecht bezüglich des Unterhaltes, der nach der Scheidung gezahlt werden muss wesentlich geändert. Deshalb kann in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob vorher ergangene Urteile für die Zukunft abgeändert werden können.

Gerade bei Unterhaltsfragen ist Eile geboten, da es rückwirkenden Unterhalt grundsätzlich ebenso wenig gibt, wie eine rückwirkende Abänderung des Unterhaltes.

Familie und verwandtschaftliche Verhältnisse haben auch Auswirkungen über den Tod hinaus. Diese Fragen werden im Erbrecht geregelt, das im Lebensbereich „Familie & Erbe“ von Rechtsanwalt Manfred Leonhardt und Rechtsanwalt Kjell Arne Zähler betreut wird. Wir helfen Ihnen, wenn es um die Gestaltung und Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten geht.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an! Sie können auch schnell und unkompliziert einen Termin vereinbaren.

Telefon 02 02 – 55 60 44 (Montag bis Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr und Freitag 8.00 – 16.00 Uhr).